Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Keradesign GmbH


1. Durch Auftragserteilung werden unsere nachstehenden Liefer- und Geschäftsbedingungen, falls nicht anders vereinbart, Vertragsbestandteil und schließen Einkaufsbedingungen der Abnehmer aus. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie werden erst durch schriftliche Bestätigung bindend. Preise richten sich nach unserer zum Liefertermin gültigen Preisliste. Muster gelten als Durchschnittsausfall. Abbildungen, Angaben über Maße und Gewichte usw. sind unverbindlich. Für durch Rohstoffschwankungen bedingte Farbabweichungen gegen Muster kann keine Gewähr übernommen werden. Preise sind Nettopreise.

3. Lieferung und Versand erfolgt auch bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Käufers. Lieferfristen belaufen sich, falls nicht anders vereinbart, auf 4 Wochen. Sonderanfertigungen und Einzelstücke unterliegen besonderen Lieferfristen. Unvorhersehbare Einflüsse, die außerhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, bedingen einer Nachfrist. Entschädigungsansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden. Umstände, die eine Lieferung unmöglich machen, berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle einer Lieferverzögerung kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns ordnungsgemäß mit einer Nachfrist in Verzug gesetzt hat. Aufträge, welche der Käufer auf Abruf bestellt, aber innerhalb 3 Monaten nicht abruft, können von uns nach Ablauf dieser Frist ohne vorherige Ankündigung in Rechnung gestellt werden.

4. Lieferungen erfolgen, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich einer Versandpauschale. Transportschäden sind bei Erhalt der Ware urkundlich aufzunehmen und sowohl uns als auch dem Transporteur mitzuteilen.

5. Mängel an gelieferter Ware müssen unverzüglich nach der Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf von 8 Tagen (Datum, Poststempel) sind Beanstandungen grundsätzlich ausgeschlossen. Im Wege der Gewährleistung sind wir zunächst berechtigt die Mängel durch Nachbesserung oder Neulieferung zu beseitigen. Geschieht dies nicht, nachdem wir schriftlich dazu aufgefordert wurden, innerhalb der Nachlieferungsfrist , ist der Besteller berechtigt, die Wandlung des Vertrages zu verlangen. Nicht offensichtliche Mängel können nur innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Ware gerügt werden. Die Ware muss, falls nicht anders vereinbart, zur Durchführung der Gewährleistung retourniert werden. Die Garantiezeit für handwerkliche Leistungen beträgt 6 Monate nach BGB. Für vorgefertigte Geräte und Zubehör gelten die Herstellergarantien. Reklamationen berechtigen nicht zur Einbehaltung des Rechnungsbetrages, sondern nur zur Minderung um den Wert der beschädigten Ware.

6. Jegliche Art von Zeichnungen und Planungen sind urheberrechtlich und musterrechtlich geschützt. Sollte eine Planung nicht über unsere Firma sondern von anderen Firmen oder Personen realisiert werden, muss der Auftraggeber eine Planungsgebühr von 10% der Bruttosumme an uns entrichten.

7. Verweigert der Auftraggeber die Annahme einer in Auftrag gegebenen Leistung, so sind wir berechtigt Schadensersatz zu verlangen, sowie 20% des Bruttoauftragswertes in Rechnung zu stellen.

8. Alle Leistungen, Lieferungen oder Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung steht uns, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, ein Verzugszins in Höhe von 2% über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Bei Zahlungsverzug sind alle offenen Rechnungen sofort fällig.

9. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eingebaute Gegenstände gelten bis zur vollständigen Bezahlung als nur vorläufig eingefügt und werden nicht Bestandteil des Gebäudes oder Grundstückes. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt den Lieferungsgegenstand bis zur Befriedigung unserer Ansprüche wieder an uns zu nehmen. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung sind bis zur vollständigen Bezahlung unzulässig. Gegenforderungen sind mit unseren Forderungen nicht verrechenbar. Gutschriften können ausschließlich nur mit neuen Warenlieferungen verrechnet werden. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen.

10. Etwaige Schadensersatzansprüche jeglicher Art, insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Tübingen.

12. Sollten Teile dieser Bedingungen durch Gesetze oder Sonderverträge unwirksam werden, so werden die übrigen Teile nicht berührt.




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